01.08.2001 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Einige Regeln zum richtigen Umgang mit der Nr. 15 GOÄ
| Bei der Auslegung der Nr. 15 GOÄ kommt es immer wieder zu Problemen mit den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Auch hier gibt es eine Reihe von Bedingungen, die erfüllt sein müssen: |
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