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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Der PKV-Standardtarif wird kein Massenphänomen

    | Zu Beginn dieses Jahres berichteten wir ausführlich über den neuen § 5 b GOÄ und die mögliche Ausweitung des Kreises der PKV-Standardtarifversicherten. Viele Ärzte befürchten nun, dass die Zahl der Standardtarifversicherten rasch anwachsen wird. Gespeist wird diese Erwartung durch eine Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt vom 4. Februar 2000. Dort wurde der „Personenkreis mit Anspruch auf den Standardtarif“ wie folgt definiert: „Privat Versicherte oder Beamte mit ungünstigem Risiko (zum Beispiel Behinderungen) ohne Altersgrenze, ohne Vorversicherungszeit und ohne Berücksichtigung des Gesamteinkommens.“ Daraus, so glauben viele Leser, sei zu entnehmen, dass alle privat Versicherten mit Risikozuschlägen in den Standardtarif wechseln können und viele dies wohl auch tun werden. |