01.03.2001 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Der neue Euro-Umrechnungskurs für die GOÄ steht fest
| Mit der Euro-Einführung zum 1. Januar 2002 sind auch die ärztlichen Honorare in Euro zu berechnen. Jetzt gibt es endlich Klarheit darüber, wie die GOÄ auf den Euro umgestellt wird. Dem Bundesrat liegt ein Änderungsantrag zum so genannten „8. Euro-Einführungs-Gesetz“ vor. Es wird damit gerechnet, dass der Bundesrat dem Gesetz und dem Änderungsantrag zustimmen wird. Danach wird der Punktwert der GOÄ auf fünf Kommastellen genau festgelegt. Für die GOÄ wären dies 5,82873 Cent. Die Punktzahlen und die Steigerungsfaktoren bleiben unverändert. Ob die Gebührenanpassungsverordnung für die neuen Bundesländer geändert wird, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. |
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