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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Bundesgrenzschutz: Neue Honorarvereinbarung

    | Für die Behandlung von Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) außerhalb des Sicherstellungsauftrags nach SGB V - das sind die Fälle, in denen Sie vom BGS eine Kostenübernahmerklärung erhalten haben - wird ab dem 1. August eine neue Honorarvereinbarung gelten. Sie löst die Vereinbarung von 1984 ab. |