01.11.1998 · Fachbeitrag · Plausibilitätsprüfung
“Kollegiales Gespräch” oder Verhör? Gehen Sie niemals unvorbereitet in ein Beratungsgespräch!
| Vom Grundsatz her wird jeder vernünftige Mensch bestätigen, daß Gespräche geeignet sind, Irrtümer aufzuklären, Meinungsdifferenzen auszuräumen oder Konflikte zu beseitigen. Viele Vertragsärzte denken sich daher nichts Böses dabei, wenn sie fernm ündlich oder schriftlich eine Einladung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung für ein kollegiales Gespräch erhalten. |
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