01.02.1998 · Fachbeitrag · Leserforum
Sind die massiven Kürzungen bei der Nr. 6 EBM gerechtfertigt?
| Ein Leser schreibt: “Bei mir wurde im ersten Quartal 1997 bei der Nr. 6 EBM eine Kürzung von 600 auf 140 Prozent des Fachgruppendurchschnitts vorgenommen. Der Prüfungsausschuß hat dies damit begründet, daß Überschreitungen im Bereich des offensichtlichen Mißverhältnisses die Vermutung der Unwirtschaftlichkeit rechtfertigen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts könne es nicht als rechtswidrig angesehen werden, wenn die Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis bei Überschreitung zwischen 40 und 60 Prozent - je nach Homogenität der Fachgruppe - angenommen wird. Meine Frage dazu: Ist die Kürzung in dieser Höhe gerechtfertigt?” |
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