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  • 01.09.2006 | Leserforum

    LSG-Urteile für andere KVen bindend?

    Frage: „In einer strittigen Abrechnungsangelegenheit habe ich meiner KV ein Urteil eines Landessozialgerichts zukommen lassen, das meine Auffassung bestätigt. Meine KV beruft sich aber darauf, für sie sei das Urteil nicht bindend, da es aus einem anderen KV-Bereich stammt. Wie ist die Rechtslage?“  

     

    Antwort: Urteile sind immer Einzelfallentscheidungen. Letztendlich sind sie – bis auf wenige spezielle Ausnahmen – nur bindend für die an dem jeweiligen Verfahren beteiligten Parteien. Faktisch aber entfalten sie durchaus Bindungswirkung: Wenn innerhalb einer KV ein LSG-Urteil zu einer bestimmten Rechtsfrage vorliegt, so wird bei einem identischen Sachverhalt im Regelfall niemand nochmals klagen, da davon auszugehen ist, dass dasselbe Gericht seine Rechtsauffassung beibehalten wird. In solchen Fällen sollte man nur dann eine Klage erwägen, wenn man davon überzeugt ist, dass die LSG-Entscheidung durch ein höchstrichterliches Urteil (BSG) gekippt werden könnte.  

     

    KV-übergreifend besteht keine „automatische“ Bindungswirkung. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsfragen, die von Gerichten unterschiedlich beurteilt werden. Erst wenn ein höchstrichterliches Urteil vorliegt, entfaltet dieses faktisch Bindungswirkung. Bereits ergangene LSG-Urteile aus anderen KVen können aber eine gute Argumentationshilfe in einer Streitfrage sein. Wenn sich Ihre KV allerdings dadurch nicht überzeugen lässt, bleibt Ihnen nur der Klageweg.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 8 | ID 84561