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  • 05.01.2010 | Leserforum EBM

    Wie sind telefonische Konsultationen im Notfalldienst abzurechnen?

    Frage: „Im organisierten Notfalldienst kommt es relativ häufig vor, dass wir nur eine telefonische Beratung durchführen, ohne dass es zu einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kommt, häufig auch bei uns unbekannten Patienten. Wie können wir derartige Konsultationen im Notfalldienst abrechnen?“  

     

    Antwort: Entscheidend für die Abrechnung telefonischer Konsultationen im Notfalldienst ist zunächst die Uhrzeit der Konsultation:  

     

    • tagsüber Nr. 01214 (110 Punkte / 3,85 Euro);
    • Nr. 01216 für Zeiten zwischen 19 und 22 Uhr bzw. an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen und am 24. oder 31. Dezember zwischen 7 und 19 Uhr (365 Punkte / 12,78 Euro);
    • Nr. 01218 für Zeiten zwischen 22 und 7 Uhr bzw. an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen und am 24. oder 31. Dezember zwischen 19 und 7 Uhr (445 Punkte / 15,58 Euro).

     

    Die Zusatzpauschalen für die Besuchsbereitschaft nach den Nrn. 01215, 01217 und 01219 werden von den KVen in der Regel automatisch den Notfallkonsultationspauschalen nach den Nrn. 01214, 01216 und 01218 zugesetzt.