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  • 01.01.2007 | Leserforum EBM 2000plus

    Nr. 35110 auch zweimal an einem Tag berechnungsfähig?

    Frage: „Gelegentlich kommt es vor, dass ich die Nr. 35110 für die verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen bei demselben Patienten zweimal an einem Tag ansetze, weil das Gespräch weit über eine halbe Stunde und damit wesentlich länger als die laut Leistungslegende geforderten 15 Minuten dauert. Die zweite Nr. 35110 wurde mir von der KV gestrichen. Zu Recht?“  

     

    Antwort: Laut Leistungslegende kann die Nr. 35110 bei einer Gesprächsdauer von „mindestens 15 Minuten“ abgerechnet werden. Damit kann die Nr. 35110 auch für längere psychosomatische Interventionen – so zum Beispiel mit einer Dauer von 30 oder 45 Minuten – nur einmal berechnet werden. Die Streichung durch Ihre KV erfolgte also zu Recht.  

     

    Eine mehrmalige Berechnung der Nr. 35110 an einem Tag bei demselben Patienten ist nur möglich, wenn voneinander getrennte psychosomatische Interventionen anlässlich verschiedener Konsultationen an einem Tag erbracht und abgerechnet werden. Dann allerdings wäre eine Uhrzeitangabe erforderlich, zum Beispiel 35110 (8 Uhr), 35110 (16 Uhr).