01.12.1997 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Können Sie sich durch die Kostenerstattung von den Budgetzwängen befreien?
| Mit dem Inkrafttreten des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes zum 1. Juli 1997 wurde aufgrund des neu gestalteten Paragraphen 13 des SGB V allen Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen die Wahl der Inanspruchnahme von Kostenerstattung ermöglicht (siehe dazu auch unseren Beitrag zu diesem Thema im Ärzte-Brief Nr. 8/97, Seiten 5 ff.). Bis zu diesem Zeitpunkt konnten nur freiwillig versicherte Mitglieder und deren mitversicherte Familienangehörige die Kostenerstattung wahlweise in Anspruch nehmen. |
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