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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Wie ist die Nekrosenabtragung beim diabetischen fuß zu berechnen?

    | Frage: „Bei Diabetikern führen wir nicht nur die notwendigen Einstellungen und Kontrollen durch, auch Nekrosenabtragungen an der unteren Extremität usw. sind fester Leistungsbestandteil unserer Praxis. Bis Ende 2002 konnten wir im Rahmen der Übergangsregelung für das Abtragen von Nekrosen die Nr. 2213 EBM abrechnen, die uns jetzt bei der weiteren Abrechnung im ersten Quartal 2003 gestrichen wurde mit dem Hinweis, dass es sich um eine Leistung des fachärztlichen Versorgungsbereichs handele, die nach Auslaufen der Übergangsregelung von Hausärzten nicht mehr abgerechnet werden könne. |