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  • 01.05.1996 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Was ist bei der Abrechnung der Nr. 7125 zu beachten?

    | Im neuen EBM ist die Pauschalerstattung nach Nr. 7125 für das Ausfüllen der Dokumentationsbögen eingeführt worden. Sie ist mit einem Betrag von 6 DM bewertet. Voraussetzung für die Abrechnung ist, daß der Arzt zusammen mit seiner Honorarabrechnung entweder das Original des Dokumentationsbogens “Basisdokumentation zur Qualitätssicherung ambulantes Operieren” oder die Daten per Diskette nach der ADT-Datensatzbeschreibung bei der zuständigen KV einreicht. Die Softwarehäuser wurden von der KBV über die erforderlichen Inhalte (Datensatzbeschreibung) informiert. |