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  • 01.05.1996 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Was ist bei der Abrechnung der Nr. 7125 zu beachten?

    Im neuen EBM ist die Pauschalerstattung nach Nr. 7125 für das Ausfüllen der Dokumentationsbögen eingeführt worden. Sie ist mit einem Betrag von 6 DM bewertet. Voraussetzung für die Abrechnung ist, daß der Arzt zusammen mit seiner Honorarabrechnung entweder das Original des Dokumentationsbogens “Basisdokumentation zur Qualitätssicherung ambulantes Operieren” oder die Daten per Diskette nach der ADT-Datensatzbeschreibung bei der zuständigen KV einreicht. Die Softwarehäuser wurden von der KBV über die erforderlichen Inhalte (Datensatzbeschreibung) informiert.