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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Unzeitengebühr Nr. 5 bei Besuchen an Wochenenden: Wann ist sie abrechenbar, wann nicht?

    Wohl kaum eine Gebührenordnungsposition des EBM wird so häufig falsch interpretiert wie die Nr. 5, der Unzeitenzuschlag. Dies liegt zum Teil in der „Entstehungsgeschichte“ dieser Position: Mit der Reform des EBM zum 1. Januar 1996 sollte neben der „sprechenden Medizin“ auch die Durchführung von Sprechstunden an Wochenenden gefördert werden. Man führte die Nr. 5 ein, die ursprünglich für jede Inanspruchnahme an Wochenenden (ausgenommen telefonisch) und auch bei Samstagssprechstunden berechnungsfähig war.