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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Sonographie einzelner Organe nach Nr. 384 EBM von KV gestrichen - zu Recht?

    | Frage: „Sonographische Untersuchungen des Abdomens (Nr. 378 EBM) und der Uro-Genitalorgane (Nr. 381 EBM) dürfen wir mit KV- Genehmigung abrechnen. Gelegentlich sind durch eine Sonographie auch Befunde in Organen oder Organteilen abzuklären, die weder den abdominalen noch den Urogenital- Organen zuzuordnen sind, so zum Beispiel Flüssigkeitsansammlungen, Hämatome, Baker- Zysten usw. Diese B-Bild-Sonographien rechnen wir nach Nr. 384 EBM ab. Jetzt hat unsere KV die Nr. 384 gestrichen und dies damit begründet, es läge keine Genehmigung zur Abrechnung dieser Leistungsposition vor. Müssen wir die Streichung akzeptieren?“ |