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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Probleme mit dem Sprechstundenbedarf ab Januar 2004?

    | Frage: "Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nicht verordnungspflichtige Arzneimittel nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden (§ 34 SGB V). Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung unserer KV enthält aber eine ganze Reihe nicht-verschreibungspflichtige Mittel, so unter anderem Abführmittel vor diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen, Verbandmittel, Blutteststreifen usw. Müssen wir nun befürchten, dass wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Mittel erstatten müssen, wenn wir diese weiterhin über Sprechstundenbedarf beziehen?" |