01.01.1998 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Praxisbudgets mit zusätzlicher Zeitfalle?
| Schon immer wurde gemunkelt, daß die KVen bei der Prüfung der Plausibilität der abgerechneten Leistungen ein Zeiterfassungssystem anwenden, das für die Erbringung und Durchführung bestimmter Leistungen vorgegebene Zeiten für den Arzt vorsieht. Offiziell wurden den abrechnenden Ärzten derartige Zeitraster bisher nicht bekanntgegeben. Allerdings liegt uns eine Liste der KV Bayerns mit Zeitvorgaben vor. Es sollen auch in anderen KVen “Zeitlisten” existieren, deren Zeitannahmen allerdings dem Vernehmen nach deutlich von den Vorgaben der KV Bayerns abweichen. |
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