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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Nr. 71 EBM: Nachweisverfahren bei Dauerbehandlung

    | Gesetzlich Krankenversicherte müssen nur bis zu einer vom Einkommen abhängigen Höchstgrenze Zuzahlungen zu verordneten Arznei- und Heilmitteln leisten. Diese Härtefallregelung können vor allem Versicherte nutzen, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind und ein Jahr lang Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Fahrkosten bis zur Belastungsgrenze von mindestens einem Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen aufbringen mußten. |