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  • 01.11.2000 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Neue Heilmittel-Richtlinien beschlossen

    | Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 16. Oktober 2000 eine vollständige Neufassung der Heilmittel-Richtlinien beschlossen. Damit wurden die gesetzlichen Vorgaben befolgt, die mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 des Gesundheitsstrukturgesetzes (SGB V) dem Bundesausschuss übertragen worden sind. In § 92 Abs. 1 b Satz 6 ist weiter festgelegt, dass die Heilmittel-Richtlinien den Katalog verordnungsfähiger Heilmittel, die Zuordnung der Heilmittel zu den Indikationen und die Besonderheiten bei Wiederholungsverordnungen festzulegen und außerdem den Inhalt und Umfang der Zusammen-arbeit des verordnenden Vertragsarztes mit dem jeweiligen Heilmittelerbringer zu regeln haben. |