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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Kernspintomographie der Mamma ab 1. Oktober Kassenleistung

    | Die Wertigkeit der kernspintomographischen Untersuchung der weiblichen Brust wird in der Fachpresse seit Jahren erörtert. Zwar sind Hausärzte bei der Erbringung dieser Leistung nur insofern einbezogen, als sie von Patientinnen um Überweisung zur Durchführung der Magnet-Resonanz-Tomographie der Mamma (MRM) gebeten werden. Die fast ausschließlich zur Durchführung der MRM berechtigten Radiologen dürfen nach dem Bundesmantelvertrag nur auf Überweisung anderer Vertragsärzte in Anspruch genommen werden. Damit sind auch die Hausärzte eingebunden. |