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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Ist die Beratung zur Empfängnisregelung für Hausärzte nicht mehr berechnungsfähig?

    | Frage: „Zwischen den gynäkologischen Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt lassen sich viele meiner Patientinnen orale Kontrazeptiva von mir als ihrem behandelnden Hausarzt verordnen (so genannte Interimsverordnungen). Für die Verordnung berechne ich die Nr. 170 EBM, für die damit im Zusammenhang notwendigen Beratungen die Nr. 165. Jetzt hörte ich im Kollegenkreis, dass die Beratung zur Empfängnisregelung gemäß Nr. 165 EBM für Hausärzte nicht mehr berechnungsfähig sein soll. Ist das zutreffend?“ |