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  • 04.01.2008 | Kassenabrechnung

    Hautkrebs-Screening wird zum 1. Juli 2008 Kassenleistung – auch für Hausärzte

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. November 2007 die Einführung des Hautkrebs-Screenings als präventive vertragsärztliche Leistung beschlossen. Diese neue Präventivleistung soll ab dem 1. Juli 2008 in den GKV-Leistungskatalog übernommen werden. Hautkrebs-Screening-Untersuchungen können außer Hautärzten auch Ärzte des Hausärztlichen Versorgungsbereichs (Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, hausärztliche Internisten) durchführen und abrechnen. Anspruch auf diese zusätzliche präventive Untersuchungen sollen Versicherte ab dem 35. Lebensjahr haben, zeitgleich mit der Gesundheitsuntersuchung.  

     

    Die Abrechnungsvoraussetzungen

    Um das Hautkrebs-Screening durchführen und abrechnen zu können, müssen die dafür in Frage kommenden Ärzte gemäß der Beschlussfassung des G-BA eine achtstündige Schulung absolvieren. Welchen Inhalt diese Schulung haben wird, steht derzeit noch nicht fest. Die Details sollen in den kommenden Monaten ausgearbeitet werden.  

     

    Vorgehen bei suspektem Befund

    Gegenüber anderen Vorsorgeuntersuchungen weist die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs eine Besonderheit auf: Wird von Ärzten des Hausärztlichen Versorgungsbereichs bei der Untersuchung der Verdacht auf das Vorliegen von Hautkrebs festgestellt, ist zwingend die Überweisung an einen Hautarzt erforderlich. Dieser überprüft dann die Verdachtsdiagnose und verifiziert diese gegebenenfalls durch weitere Untersuchungen, so zum Beispiel durch Probeexzisionen oder auch direkte Exzision in toto.  

     

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