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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Geplante Zeitvorgaben für Tagesprofile bereiten Schwierigkeiten

    | Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gibt es nur für wenige Leistungen Zeitvorgaben - so zum Beispiel 10 Minuten für das therapeutische hausärztliche Gespräch nach Nr. 10 EBM. Die Erbringung der einzelnen Leistungen des EBM erfordert in der Regel den direkten Einsatz des Arztes und hat damit einen bestimmten Zeitbedarf. Schon seit langem wird gemutmaßt, dass die KVen die Abrechnungen der Ärzte anhand von Zeitprofilen überprüfen, um festzustellen, ob unter Beachtung von Zeitvorgaben für die einzelnen Leistungen nicht plausible Leistungsmengen abgerechnet werden. Dem Vernehmen nach werden Zeitprofile sowohl für einzelne Tage als auch für Wochen oder für ganze Quartale erstellt. |