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  • 06.05.2010 | Kassenabrechnung

    Dokumentation bei mehreren Arzt-Patienten-Kontakten in einem Quartal

    Frage: „Häufig erscheinen Patienten mehrfach in einem Quartal in der Praxis. Für den ersten Kontakt setzen wir in der Regel die Versichertenpauschale an. Bei weiteren Kontakten erbringen wir aber häufig nur Leistungen, die bereits mit der Versichertenpauschale abgegolten sind. Bei solchen Kontakten können wir keine Leistungen gegenüber der KV abrechnen und die KV kann deswegen nicht erkennen, wie häufig im Quartal die Patienten tatsächlich unsere Praxis aufgesucht haben. Gibt es eine Möglichkeit, die bei diesen Patienten erforderlichen häufigeren Kontakte im Quartal gegenüber der KV zu dokumentieren? Diese Frage stellt sich regelmäßig bei behandlungsintensiven Patienten wie etwa Diabetikern.“  

     

    Antwort: Mit Ihrer Frage haben Sie einen der Nachteile der pauschalierten Vergütung in Form der Versichertenpauschale aufgegriffen. Da mit der Versichertenpauschale quartalsbezogen eine ganze Reihe von Leistungen vergütet werden, die nicht mehr nach Einzelpositionen berechnungsfähig sind, können Sie an Tagen, an denen Sie keine berechnungsfähigen Leistungen erbringen, keinen Arzt-Patienten-Kontakt über die Krankenversichertenkarte bei Ihrer KV dokumentieren.  

     

    Dieser mit Einführung der Versichertenpauschale entstandene Nachteil ist bekannt. Einige KVen, so zum Beispiel Schleswig-Holstein, haben daher extra eine Symbolnummer eingeführt, die bei Arzt-Patienten-Kontakten angesetzt werden kann, wenn keine nach dem EBM berechnungsfähigen Leistungen erbracht werden. Die Einführung einer derartigen Symbolnummer ist sinnvoll, weil die EDV in der Regel alleine das Behandlungsdatum ohne Eingabe einer Abrechnungsposition nicht annimmt und somit der Arzt-Patienten-Kontakt nicht für die KV dokumentiert werden kann.