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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Die Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung treten zum 1. Oktober in Kraft!

    Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat jetzt die Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J 1) beschlossen und damit endlich die Gesetzesvorgabe vom 1. Juli 1997 zur Einführung der J 1 umgesetzt. Die Richtlinien treten zum 1. Oktober 1998 in Kraft.