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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Die Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung treten zum 1. Oktober in Kraft!

    | Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat jetzt die Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J 1) beschlossen und damit endlich die Gesetzesvorgabe vom 1. Juli 1997 zur Einführung der J 1 umgesetzt. Die Richtlinien treten zum 1. Oktober 1998 in Kraft. |