01.12.1996 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Beschluß des LSG Niedersachsen: Die rückwirkenden Teilbudgets sind unzulässig!
| Die rückwirkenden Teilbudgets für Gesprächsleistungen( Nrn. 10, 11, 17, 18, 42, 44, 851), den Ganzkörperstatus (Nr. 60) und die klinisch-neurologische Basisdiagnostik (Nr. 801) sind nicht zulässig, da sie das Vertrauen der Vertragsärzte in die seit dem 1. Januar 1996 geltenden EBM-Regelungen in nicht zu rechtfertigender Weise verletzen. Dies beschloß das Landessozialgericht Niedersachsen am 24. Oktober 1996 im Eilverfahren (Az.: L 5 Ka 70/96) und gab damit entsprechenden Anträgen von vier Vertragsärzten statt. |
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