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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Honorarverteilungsmaßstäbe

    Diskriminierung von Kindererziehung bei der Honorarverteilung?

    | Verfolgt man die gegenwärtige Diskussion über den deutschen Sozialstaat, so scheint ein Punkt außer Streit zu stehen: Es muss alles getan werden, damit Eltern sich für Kinder entscheiden. Kinder und berufliche Selbstverwirklichung sollen miteinander vereinbar sein. Die Praxis sieht freilich anders aus: Wer sich für ein Kind entscheidet, nimmt regelmäßig Einschränkungen seiner Berufstätigkeit in Kauf - sei es unfreiwillig wegen mangelnder Betreuungsmöglichkeiten oder auch aus freien Stücken, um sich besonders um das Kind kümmern zu können. So oder so, eines sollte danach auf jeden Fall gewährleistet sein - die Möglichkeit zum Wiedereinstieg in die volle Berufstätigkeit. Doch gerade beim Vertragsarzt bzw. der Vertragsärztin wirft dies Probleme auf, denn Honorarverteilungsregelungen führen dazu, dass Mütter (oder Väter), die wegen Kindererziehung beruflich kürzer getreten sind, nach ihrem Wiedereinstieg benachteiligt werden. |