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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Honorarverteilungsmaßstäbe

    BSG: Begrenzung auf 3 Prozent Wachstum für unterdurchschnittliche Praxen unzulässig

    | Honorarverteilungsmaßstäbe (HVMs) müssen bei den Regelungen zu Individualbudgets umsatzmäßig unterdurchschnittlichen Praxen genügend Raum für Zuwächse lassen. Eine Begrenzung der Punktzahl-Zuwachsmöglichkeit auf 3 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal jedenfalls ist unzureichend. Dies ist die Essenz aus vier Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Dezember 2003, das den HVM der KV Nordrhein in diesem Punkt für rechtswidrig erklärte (Az: B 6 KA 40/02 R, B 6 KA 54/02 R, B 6 KA 7/03 R, B 6 KA 76/03 R). |