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  • 02.02.2011 | Honorarreform

    Bewertungsausschuss: Honorarstützende Maßnahmen für bestimmte Arztgruppen

    Die KBV bemüht sich seit Monaten um Kompensationsregelungen für bestimmte - von den jetzigen Honorarverlusten besonders betroffene - Fachgruppen. Am 25. Januar 2011 haben sich beide Seiten über Maßnahmen zum Ausgleich von überproportionalen Honorarverlusten verständigt. „Abrechnung aktuell“ stellt Ihnen die neuen Regelungen vor, die mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt wurden. Diese können daher, sofern entsprechende Rückstellungen gebildet wurden, bereits im 1. Quartal 2011 angewendet werden.  

    Ausgleichsmaßnahmen für bestimmte Arztgruppen

    Der Beschluss verpflichtet die KVen und Krankenkassen, auf regionaler Ebene zu prüfen, ob bei bestimmten Arztgruppen überproportionale Honorarverluste vorliegen. Zu den explizit genannten Arztgruppen gehören  

     

    • Augenärzte mit ausschließlicher oder überwiegend konservativer Tätigkeit,
    • Orthopäden,
    • Hals-, Nasen- und Ohren-Ärzte,
    • Phoniater und Pädaudiologen,
    • ausschließlich bzw. weit überwiegend schmerztherapeutisch tätige Vertragsärzte.

     

    Merke!

    Sofern bei diesen Arztgruppen solche Honorarverluste festgestellt werden, besteht eine Verpflichtung zur Vereinbarung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen!  

    Die generelle Regelung in den aktuellen Beschlüssen des Bewertungsausschusses zum Ausgleich überproportionaler Honorarverluste bleibt davon unberührt. Es können daher auch andere als die oben genannten Arztgruppen einen Ausgleich erhalten, wenn dafür auf regionaler Ebene die Notwendigkeit gesehen wird.  

    Berufsausübungsgemeinschaften

    Auch bei Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) kann es durch die Umstellung der RLV-Systematik mit Nichtberücksichtigung des Kooperationszuschlags für das Honorarvolumen der QZV zu überproportionalen Honorarverlusten kommen. Die obige Regelung gilt daher auch für Berufsausübungsgemeinschaften.  

    Berechnung und Finanzierung