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  • 10.09.2008 | Honorarreform 2009

    So erhalten Sie Ihr KV-Honorar im kommenden Jahr!

    Nach einem stundenlangen Verhandlungsmarathon hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 28. August 2008 die von allen Vertragsärzten mit Spannung erwarteten Eckpunkte der Honorarreform 2009 beschlossen. Das Ergebnis des Gesamtpakets kann sich durchaus sehen lassen: Die von den Kassen an die KVen zu zahlende Vergütung für vertragsärztliche Leistungen erhöht sich im kommenden Jahr je nach Berechnungsweise um 2,5 bis 2,7 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 10 Prozent.  

     

    Diese Erhöhung kommt bei den regionalen KVen unterschiedlich an: Nach KBV-Angaben beträgt die Zuwachsrate in den neuen Bundesländern bis zu 20 Prozent, während die Erhöhung in den alten Bundesländern im Durchschnitt geringer ausfällt. Für Baden-Württemberg beispielsweise ist nach KBV-Berechnungen kein Zuwachs zu erwarten, aber auch kein Honorarrückgang.  

     

    Wir informieren nachfolgend über die bei Redaktionsschluss bekannten wesentlichen Einzelheiten der Beschlüsse und die voraussichtlichen Auswirkungen auf das Honorar der haus- bzw. kinderärztlichen Praxis.  

    Die Gesamtvergütung

    Die Krankenkassen zahlen auch im Jahre 2009 eine Gesamtvergütung an die regionalen KVen. Diese wird jetzt als „morbiditätsbedingte Gesamtvergütung“ bezeichnet. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat bei der erstmaligen Berechnung dieser Gesamtvergütung für 2009 die Morbiditätsentwicklung der vergangenen Jahre berücksichtigt. Gleichzeitig hat er ein Verfahren zur Bestimmung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs für das Jahr 2009 beschlossen. Damit orientiert sich ab dem kommenden Jahr die Entwicklung der Gesamtvergütung nicht mehr an der von Wirtschaftsfaktoren abhängigen Entwicklung der Grundlohnsumme, sondern an der Morbiditätsentwicklung der Versicherten.