01.12.2000 · Fachbeitrag · Haus- oder fachärztlicher Versorgungsbereich
Entscheidung bis zum Jahresende
| Die gesetzlichen Vorgaben in § 73 SGB V (Gesundheitsstrukturgesetz) sind eindeutig: Neben Allgemeinärzten und Kinderärzten nehmen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, auch im Jahre 2001 automatisch an der hausärztlichen Versorgung teil. Daraus folgt, dass für Internisten ein Wechsel des Versorgungsbereichs nur noch bis zum 31. Dezember 2000 oder - präziser - bis zur Entscheidung des Landesausschusses Anfang nächsten Jahres möglich ist, da dann erstmalig eigene Zulassungssperren für den hausärztlichen Versorgungsbereich einerseits und den fachärztlichen andererseits festgelegt werden. |
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