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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · GOÄ-Abrechnung

    Verträge bei Dienstunfällen für Post und Bahn: Die Honorare werden zum 1. Oktober angehoben

    | Berechnungsgrundlage von Dienstunfällen bei Post und Bahn ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der bisherige Multiplikator - mit Ausnahme der Leistung nach Nr. 437 und den Leistungen des Abschnitts M (Laboruntersuchungen) - wird vom 1. Oktober an auf das 1,65fache des Gebührensatzes erhöht. Bislang gilt der 1,57fache Satz. Den Berechnungen liegt ein Punktwert von 5,82873 Euro-Cent zu Grunde. |