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  • 03.12.2008 | GKV-OrgWG

    Neue Regelung zu Hausarztverträgen

    Bereits seit dem 1. April 2007 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Da solche Verträge bisher nicht in ausreichender Zahl abgeschlossen wurden, werden die Krankenkassen jetzt durch das vor kurzem beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) verpflichtet, bis zum 30. Juni 2009 flächendeckend derartige Hausarztverträge abzuschließen, und zwar primär mit dem Hausärzteverband. Voraussetzung ist, dass der Hausärzteverband mindestens 50 Prozent der Hausärzte in einem KV-Bezirk repräsentiert.  

     

    Aber: Kommt ein Vertrag über die hausarztzentrierte Versorgung zustande, wird die von den Krankenkassen an die KV zu zahlende Gesamtvergütung entsprechend reduziert. Auch das Regelleistungsvolumen des an einem solchen Vertrag beteiligten Hausarztes soll für die in dem Vertrag eingeschriebenen Versicherten vermindert werden.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 12 | ID 123184