01.10.1999 · Fachbeitrag · Gesetzesänderung zum 1. Januar 2000
Diagnosenverschlüsselung nach dem ICD-10 - ein Buch mit sieben Siegeln?
| Für die Abrechnung mit Ihrer KV ist im nächsten Jahr die Anwendung der neuen Diagnosenverschlüsselung nach „ICD-10 SGB V“ unerläßlich. Vermeiden Sie durch eine gute Vorbereitung der Umstellung spätere zeitraubende Nachfragen der KV. Nachfolgend finden Sie einige Hinweise für Ihre Umstellung auf den ICD-10 und seine Funktionweise. |
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