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  • 01.08.2006 | Gebührenreform

    Neues Honorarkonzept ab 2007?

    Es kommt Bewegung in die Honorarreform. Die Politik ist vor dem Eindruck anhaltender Proteste der niedergelassenen Ärzte zu dem Ergebnis gekommen, dass das derzeitige Vergütungssystem mit seiner Einzelleistungsabrechnung, Punktwerten und Budgets abgelöst werden muss. Wir informieren nachfolgend über den aktuellen Stand der Diskussion und die wesentlichen Inhalte.  

    Vorgeschichte

    Im GKV-Modernisierungsgesetz hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass ab 2007 die Vergütung nach morbiditätsbezogenen Regelleistungsvolumina mit festen Punktwerten erfolgen sollte. Bereits in diesem Jahr sollte diese neue Vergütungsform erprobt werden. Die verspätete Einführung des EBM 2000plus, die Schwierigkeiten bei der Festlegung von Morbiditätsindikatoren und nicht zuletzt die Hinhaltetaktik der Krankenkassen haben diesen Zeitplan durcheinander gebracht. Im Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes beabsichtigte die Große Koalition daher, den Zeitpunkt der Einführung von morbiditätsbezogenen Regelleistungsvolumina um zwei Jahre auf 2009 zu verschieben.  

     

    Die Kehrtwende kam auf dem Deutschen Ärztetag im Mai 2006: Den anhaltenden Protesten und Forderungen der niedergelassenen Ärzte nach mehr Honorar hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zunächst entgegengehalten, dass die Ärzteschaft (und die Krankenkassen) ihre Hausaufgaben nicht gemacht hätten. Publikumswirksam hat sie gleichzeitig der Ärzteschaft eine „letzte“ Frist bis Ende des Jahres für die Vorlage eines neuen Vergütungskonzepts gesetzt. Ansonsten werde der Gesetzgeber die nötigen Maßnahmen ergreifen.  

     

    Die KBV hat daraufhin Ende Juni ein neues Honorarkonzept aus dem Hut gezaubert, das in den meisten Punkten mit den von der Großen Koalition wenige Tage später beschlossenen Eckpunkten einer GKV-Reform übereinstimmt. Diese Eckpunkte sehen die Schaffung einer Gebührenordnung mit festen Preisen und Mengensteuerung, die Übertragung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen und eine weitgehende Pauschalierung der ärztlichen Vergütung vor.  

    Inhalte des KBV-Konzepts