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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Fortbildungsverpflichtung

    Punkte für Fortbildungen 2004 zählen mit

    | Gute Nachricht für Vertragärzte, die im 1. Halbjahr 2004 Fortbildungen absolvieren bzw. absolviert haben: Die Punkte, die sie hierfür erhalten, zählen bei der eigentlich erst ab dem 1. Juli 2004 vorgesehenen Fortbildungsverpflichtung mit. Darauf haben sich jüngst Vertreter der KBV und des Bundesgesundheitsministeriums geeinigt. Bislang war dies noch nicht entschieden (siehe dazu auch Ausgabe 3/2004, Seiten 4f.). Bekanntlich wurde im GKV-Modernisierungsgesetz (§ 95d SGB V) festgeschrieben, dass Vertragsärzte innerhalb eines "Fünf-Jahres-Zeitraums" ab dem 1. Juli 2004 einen bestimmten Fortbildungsinhalt nachweisen müssen (250 Punkte). |