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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Fallbeispiel

    Therapie und Abrechnung der chronischen Obstipation

    | **) Die der Erörterung nach Nr. 10 EBM entsprechende Leistungsziffer Nr. 3 GOÄ ist nicht neben der Beratung nach Nr. 1 GOÄ und auch nicht neben Sonderleistungen berechnungsfähig. Deshalb entfällt hier die Abrechnung. |