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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · EuGH-Urteile

    Liste der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen für Ärzte erweitert

    | Bereits im Jahr 2000 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ärztliche Leistungen nur noch umsatzsteuerfrei sind, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen. Bundesfinanzminister Eichel hat die neuen Grundsätze bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in das deutsche Umsatzsteuerrecht übernommen. Doch war und ist eine Zuordnung einiger ärztlicher Leistungen zu steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen nicht immer eindeutig (siehe auch Ausgabe 3/2004, S. 6ff.). Zwei aktuelle Urteile des EuGH vom 20. November 2003 bringen mehr Klarheit (Az: Rs C- 212/01, Rs C-307/01). |