01.01.1996 · Fachbeitrag · EBM-Reform 1996
Die Nrn. 1 bis 26, das wirtschaftliche Standbein der Hausarztpraxis
| In der Sonderausgabe des Ärzte-Briefes "Kassenabrechnung aktuell" Nr. 10 vom 2. Oktober 1995 haben wir den neuen EBM mit den wichtigsten Änderungen für Hausärzte im Überblick dargestellt und erläutert. Schon in diesem Beitrag hatten wir erwähnt, daß die Hausärzte mit den Pauschalvergütungen nach den Nrn. 1 (Ordinationsgebühr) und 2 (Konsultationsgebühr) zusammen mit den Beratungs- und Betreuungsgrundleistungen, dem "Unzeitenzuschlag" Nr. 5 und den Besuchen (Nrn. 25 und 26) künftig bis zu 80 Prozent ihres Umsatzes erwirtschaften werden. |
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