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  • 29.05.2008 | EBM 2008

    G-BA beschließt zusätzliche Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7a

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Mai 2008 die Einführung einer zusätzlichen Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7a zum 1. Juli 2008 beschlossen. Die Untersuchung soll zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat durchgeführt werden. Durch die neue U7a sollen unter anderem Sehstörungen bzw. deren Risikofaktoren, aber auch sonstige Auffälligkeiten möglichst frühzeitig erkannt werden. Gleichzeitig wird dadurch sichergestellt, dass Kinder künftig ab der Geburt dem Arzt mindestens in jährlichem Abstand zur Früherkennung von Krankheiten vorgestellt werden können.  

     

    Der Beschluss steht zwar unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Eine solche ist jedoch nicht zu erwarten.  

     

    Hinweis: Über die wesentlichen Details der Richtlinienänderung und über die Vergütung der neuen U7a werden wir voraussichtlich in der nächsten Ausgabe ausführlich berichten.