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  • 01.11.2005 | EBM 2000plus

    Klarstellung: Beratung ist Bestandteil der Krebsfrüherkennung

    Seit der Einführung der Praxisgebühr gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Beratung über das Ergebnis einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung noch Bestandteil der Vorsorge und damit von der Praxisgebühr befreit ist oder nicht. Diese Unklarheit hat jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss durch eine am 12. Oktober 2005 in Kraft getretene Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien beseitigt. Darin wird klargestellt, dass die Befundmitteilung mit anschließender diesbezüglicher Beratung Bestandteil der Früherkennungsuntersuchung sowohl der Frauen als auch der Männer ist und dafür keine Praxisgebühr erhoben werden darf.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 8 | ID 84599