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  • 01.07.2005 | EBM 2000plus

    Geriatrisches Basisassessment: Welche Leistungsinhalte sind zu erbringen?

    Frage: „Wir betreuen relativ viele ältere Patienten, teilweise auch in Alten- und Pflegeheimen. Für besondere geriatrische Untersuchungsmethoden wurde das hausärztlich-geriatrische Basisassessment nach Nr. 03341 in den neuen EBM aufgenommen (350 Punkte). Beim Studium der Leistungslegende zu Nr. 03341 wird uns nicht ganz klar, welche Leistungsinhalte wir obligat erbringen müssen.“  

     

    Antwort: Die Abrechnung des geriatrischen Basisassessment Nr. 03341 erfordert die Erbringung mehrerer obligater Leistungsinhalte. In der Leistungslegende sind bei den obligaten Leistungsinhalten unter drei Spiegelstrichen verschiedene Testverfahren aufgeführt, von denen zumindest eines erbracht werden muss. Bei jedem Spiegelstrich sind in einem Klammerzusatz beispielhaft Testverfahren aufgeführt, mit denen die Funktions- und Fähigkeitsstörungen älterer Menschen diagnostiziert werden können. Von jeder der drei Gruppen der aufgeführten Testverfahren müssen Sie mindestens ein Testverfahren aus einer Gruppe erbringen.  

    Da die Testverfahren in den Klammerzusätzen nur beispielhaft aufgeführt sind, können Sie auch andere gleichwertige Testverfahren einsetzen. Voraussetzung ist aber, dass zu jedem Spiegelstrich mindestens ein Testverfahren durchgeführt wird, insgesamt somit mindestens drei.  

     

    Die Durchführung der drei Tests und deren Ergebnisse sind in den Behandlungsunterlagen genau zu dokumentieren. Nicht erforderlich ist es, die drei Tests im Rahmen eines Arzt-Patienten-Kontaktes zu erbringen. Als Quartalspauschale ist die Nr. 03341 aber erst nach Durchführung der erforderlichen Tests berechnungsfähig.