01.12.2000 · Fachbeitrag · Bundessozialgericht
Kostenerstattung bei freiwillig Versicherten: Kürzung wegen Unwirtschaftlichkeit zulässig
| Ein freiwilliges Mitglied einer Ersatzkasse hatte die Kostenerstattung gewählt. Die Ersatzkasse, der wegen eines chronischen Erschöpfungssyndroms ihres Mitglieds Rechnungen verschiedener Ärzte und Apotheken über einen Gesamtbetrag von 11.500 DM zur Erstattung vorgelegt wurden, lehnte die Bezahlung der veranlassten Labordiagnostik sowie der verabreichten Medikamente ab - mit der Begründung, dass beide medizinisch nicht indiziert und damit unwirtschaftlich gewesen seien. Dagegen klagte die Versicherte. |
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