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  • 01.04.2007 | Bonus-Malus

    Keine DDD-Kosten für PPI

    In „Abrechnung aktuell“, Ausgaben 11 und 12/2006, wurde ausführlich über die ab 1. Januar 2007 geltende Bonus-Malus-Regelung informiert. Ursprünglich hatten die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen in einer Bundesvereinbarung Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit (DDD) für sieben Wirkstoffgruppen festgelegt, unter anderem auch für Protonenpumpeninhibitoren (PPI). Inzwischen hat sich jedoch herausgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen für diese Wirkstoffgruppe fehlerhaft waren. Daher haben sich KBV und Krankenkassen darauf verständigt, die Protonenpumpeninhibitoren aus der Bundesvereinbarung herauszunehmen.  

     

    Da die Mehrzahl der KVen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Vorgaben der Bundesvereinbarung durch eine regionale Vereinbarung abzulösen, hat dieser Beschluss nur Konsequenzen für diejenigen KVen, die die Bundesvereinbarung zu Bonus-Malus umgesetzt haben, beispielsweise Hessen und Berlin. Diese KVen müssen nun ihre Richtgrößen entsprechend anpassen. Die Kosten für PPI wurden dort nämlich aus den Richtgrößen für 2007 herausgerechnet.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 9 | ID 84443