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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · BG-Abrechnung

    So wird abgerechnet, wenn ein D-Arzt Ihre Hilfe bei der Behandlung eines Unfallpatienten benötigt

    Die Entscheidung, ob zur Klärung einer Diagnose oder zur Mitbehandlung ein weiterer Fachmann hinzugezogen wird, haben die Unfallversicherungsträger ausdrücklich in die Entscheidungskompetenz des Durchgangsarztes (D-Arzt) gelegt. Er stellt im Einzelfall fest, ob für die Behandlung einer Verletzung die Fachkompetenz auch von Ärzten anderer Fachgebiete erforderlich ist.