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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · BG-Abrechnung

    Keine Nebeneinanderberechnung bei Nr. 11 UV-GOÄ

    | In der Nr. 11/2001 von „Abrechnung aktuell“ ist unserem Autor Dr. Horst-Aloysius Massing in seinem Beitrag „Erste Erfahrungen mit der neuen BG-GOÄ und wichtige Feinheiten“ leider ein Fehler unterlaufen. Die Leistungslegende zur Nr. 11 UV-GOÄ lautet: „Beratung - auch mittels Fernsprecher - als alleinige Leistung“. Demnach ist diese Leistung nicht neben „Sonderleistungen“ aus den Abschnitten C bis O berechnungsfähig. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen. |