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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · BG-Abrechnung

    Hat sich die Zahlungsmoral der Unfallversicherungsträger verschlechtert?

    | Bei einem Arbeitsunfall erbrachte Leistungen werden direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) abgerechnet. Gemäß den vertraglichen Regelungen sind Arztrechnungen innerhalb von zwei Monaten nach Rechnungslegung zu begleichen. Ist dies nicht möglich, muss der Unfallversicherungsträger dem Arzt die Gründe nennen, die einer fristgemäßen Anweisung der Forderung entgegenstehen. Vermehrt sind jedoch Klagen zu hören, dass die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird und auch die Mitteilung über die zeitliche Verzögerung durch die zahlungspflichtige BG ausbleibt. |