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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Behandlungsfehler

    BGH: Privatbehandlung als Schadenersatz für Kassenpatienten ist möglich

    | Erhalten Kassenpatienten Heilbehandlung zur Beseitigung der Folgen eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder auch eines (Verkehrs-)- Unfalls, erfolgt diese normalerweise im Rahmen des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nicht immer hält das GKV-System jedoch die Leistungen bereit, die zur Behebung der Verletzungsfolgen notwendig sind. Hier stellt sich die Frage, ob nicht auch der Kassenpatient über die GKV-Leistungen hinaus die medizinisch mögliche und sinnvolle Beseitigung der Verletzungsfolgen als Schadenersatz von seinem Schädiger verlangen kann. Diese Frage gewinnt mit der immer weiter klaffenden Schere zwischen medizinisch möglichen und sinnvollen Behandlungsmethoden einerseits und dem begrenzten GKV-Leistungsumfang andererseits an Relevanz. |