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  • 03.07.2008 | Arzneimittel-Richtlinien

    GB-A bestätigt Verordnungseinschränkungen für Clopidogrel

    Bereits im Januar 2007 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Verordnungsfähigkeit des Wirkstoffs Clopidogrel eingeschränkt. Diesen Beschluss hatte das Bundesgesundheitsministerium jedoch aus formalen Gründen beanstandet. Dessen Einwände hat der G-BA in einem weiteren Beschluss vom 21. Februar 2008, der nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 4. Juni 2008 in Kraft getreten ist, ausgeräumt.  

     

    Der Wirkstoff Clopidogrel kann somit nicht mehr als Monotherapie bei bestimmten Gefäßerkrankungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Ausgenommen sind Patienten, die an einer besonderen Form der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit mit phasenweise auftretender Claudicatio oder durch die Erkrankung bedingten Amputationen leiden. Außerdem gilt die Entscheidung nicht für Patienten mit einer Unverträglichkeit gegen Acetylsalicylsäure.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 12 | ID 120293