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  • 01.06.2006 | Alternative Heilmethoden

    Akupunktur als Kassenleistung: Indikationen und Qualifikationsvoraussetzungen

    In Ausgabe 5/2006 hatten wir über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses informiert, dass die Akupunktur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen künftig Kassenleistung wird. Inzwischen sind die Details der vorgesehenen Regelungen bekannt.  

    Die Indikationen

    Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium soll die Akupunktur bei folgenden Indikationen und in folgendem Umfang als anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethode zugelassen werden:  

     

    • Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen und gegebenenfalls nicht-segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz).
    • Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen.

     

    Bei beiden Indikationen besteht Anspruch auf eine Behandlungsserie von bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen. Eine erneute Behandlung ist frühestens 12 Monate nach Abschluss der Akupunkturbehandlung möglich.  

    Die Qualifikationsvoraussetzungen

    Die Vertragsärzte, die eine Akupunkturbehandlung durchführen, müssen künftig folgende Anforderungen erfüllen: