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  • 04.01.2011 | Aktuelles

    Befristung der Nr. 01435 EBM aufgehoben

    Die zum 1. Januar 2009 neu in den EBM aufgenommene Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale nach Nr. 01435 EBM (bewertet mit 250 Punkten) war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der Bewertungsausschuss hat aktuell beschlossen, diese Befristung aufzuheben. Die Nr. 01435 EBM ist somit auch weiterhin berechnungsfähig.  

     

    Unverändert gilt: Die Gebührenordnungsposition 01435 EBM kann nicht angesetzt werden, wenn in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale abgerechnet wird.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 4 | ID 141213